Als Baumeigentümer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dass von ihrem Baum keine Gefahr ausgeht (Verkehrsicherungspflicht). Deshalb ist es ratsam, regelmäßige Baumkontrollen durchführen zu lassen.
Eine Baumkontrolle sollten Sie zweimal im Jahr durchführen lassen, im belaubten und im unbelaubten Zustand.
Kontrollen sollten Sie weiters unbedingt durchführen lassen bei:
- Spitzendürre (im obersten Kronenbereich vertrocknete Äste und Blätter) – Ursache: Schäden im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich
- Pilzfruchtkörpern am Stamm, im Kronen- oder Wurzelbereich – Ursache: Pilzbefall
- Rissen in der Borke – Ursache: Frostrisse, Risse durch Sonnenbrand
- Verfärbungen der Blätter – Ursache: Schäden im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich – schlechter Nährstoffgehalt im Boden, Parasiten etc.
- Erhöhtem Totholzanteil in der Krone
- Ausgebrochenen größeren Ästen – Ursache: Sturmschaden, mechanischer Schaden
Fragen Sie uns, wir führen für Sie Baumuntersuchungen durch.